Rechtssprechung - 08. Mai 2020

Corona-Krise – RA Jörg Borufka über aktuelle Lockerungen in MV

Rechtsanwalt Jörg Borufka erläutert im Video die wichtigsten stufenweisen Lockerungen gemäß der aktualisierten SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung für MV.


Das Wichtigste aus dem Video hier zusammengefasst

Kontaktbeschränkung
bis 05.06.2020 gilt das eingeschränkte Kontaktverbot weiter

  • mehrere Mitglieder zweier verschiedener Haushalte dürfen sich treffen


Kindertagesstätten
ab 18.05.2020 starten die Vorschüler
bis 25.05.2020 sollen alle Kinder wieder in die KITA gehen können


Schulen
ab 14.05.2020 schrittweise Öffnung mit dem Ziel, dass alle Schüler noch in diesem Schuljahr die Schule besuchen

  • 1 Tag Schule pro Woche für die Schüler
  • abwechselnd Präsenzunterricht und digitaler Unterricht


Besuche in Altenheimen/Krankenhäusern
ab 15.05.2020 auf Antrag für eine Kontaktperson für 1 Stunde pro Tag möglich


Betriebliche Öffnungen
ab 11.05.2020 für Fahrschulen, Fahrradverleih, Touristikinformationszentren, Strandkorbvermietung
ab 18.05.2020 gesamter Bootsverleih


Familienfeiern
ab 18.05.2020 bis zu 25 Personen erlaubt – gilt vorerst bis Ende Juni 2020


Öffentliche Veranstaltungen
ab 18.05.2020 erlaubt mit folgenden Einschränkungen:

  • bis zu 75 Personen im Innenbereich
  • bis 150 Personen im Außenbereich

ab Ende Juni – wenn die Infektionszahlen niedrig bleiben:

  • bis 200 Personen im lnnenbereich
  • bis 500 Personen im Außenbereich
  • dazu jeweils gesonderte behördliche Genehmigung und strenge Auflagen wie Teilnehmerliste etc.


Großveranstaltungen
bis 31.08.2020 nicht erlaubt


Ab 18.05.2020 öffnet auch unser Nachbarland Schleswig Holstein seine Grenzen, sodass der Tourismus rechtzeitig zum Saisonbeginn auch wieder langsam den Betrieb aufnehmen kann.

Zudem soll es demnächst auch sukzessive Öffnungen in der Gastronomie geben.
Die konkret einzuhaltenden Regelungen für die Gastronomie und die weitere Öffnung für Veranstaltungen oder ähnliche Betriebe hängen stark vom Einzelfall ab. Bei speziellen Fragen können Sie sich gern an einen unserer Rechtsanwälte wenden.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen oder vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular für Schwerin oder Parchim.


Trotz dieser sehr erfreulichen Entwicklungen, sollten die geltenden Regelungen – insbesondere für Abstand und Hygiene – eingehalten werden, damit wir dem Corona-Virus keine Angriffsfläche bieten und wir uns hoffentlich bald über weitere Lockerungen freuen können.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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Weiterführender Link


Aktuelle Lesefassung der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung

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