Energierecht
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Energieerzeuger sowie -versorger in allen Angelegenheiten rund um das Energierecht, wie:
- Gestaltung und Verhandlung energierechtlicher Verträge
- Netzausbau und weitere Netzangelegenheiten bzgl. Zugang, Regulierung, Entgelt und
Vergütung - Energieumweltrechtliche Aspekte
- Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Leitungsverlegungen, wie Grundbuchsicherung, Duldung und Umverlegungsansprüche
- Leitungsbeschädigungen
- Recht der Erneuerbaren Energien
- Grundversorgungs- und Endkundenversorgungsverträge
Gerne besprechen wir mit Ihnen die für Sie wichtigen Fragen zum Energierecht in einem unverbindlichen Erstgespräch. Dafür stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Schwerin oder in unserer Zweigstelle in Parchim unten aufgeführte Rechtsanwälte gern von Anfang an zur Seite.