Architektenrecht
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Architekten sowie Bauingenieure in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Architektenrecht – von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Honoraransprüchen nach HOAI bis zur Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängeln. Dabei umfasst das Beratungsspektrum u.a.:
- Architekten- und Ingenieurhonorarrecht
- Architektenvertragsrecht
- Architektenhaftungsrecht
- Bauversicherungsrecht
- und alle weiteren Themen des öffentlichen und privaten Baurechts
Gerne besprechen wir mit Ihnen die für Sie wichtigen Fragen zum Architektenrecht in einem unverbindlichen Erstgespräch. Dafür stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Schwerin oder in unserer Zweigstelle in Parchim unten aufgeführte Rechtsanwälte gern von Anfang an zur Seite.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen oder vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.