Rechtssprechung - 27. April 2020

StVO-Novelle – Einschneidende Änderungen im Verkehrsrecht mit neuem Bußgeldkatalog ab 28.04.2020

Mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28.04.2020 in Kraft treten wird, gehen auch weitreichende Änderungen des Bußgeldkatalogs einher. Neben den Anpassungen der Regelungen in Bereichen wie E-Mobilität und Carsharing sind insbesondere die Sanktionierungsmaßnahmen für Halte- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich verschärft worden.
Im Video erläutern die Rechtsanwälte Henning Rößler und Jörg Borufka die wichtigsten Neuregelungen.


Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Mit der StVO-Novelle werden neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen. Die folgende Ausführung stellt dabei keine vollständige Auflistung aller angehobenen Regelsätze dar, sondern stellt nur einige der vorgenommenen Änderungen vor.

Neue Bußgelder und Regelungen der StVO-Novelle zum 28.04.2020


Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Regelsätze angepasst. Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (55 Euro), sowie die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für CarsharingFahrzeuge auf die gleiche Höhe angehoben. Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wird angehoben.

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Neu ist auch ein Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.

Daneben werden weitere Geldbußen angehoben. Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h. Es werden insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt. Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auch das sogenannte Auto-Posing kann wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle wird die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Einen Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog mit den wichtigsten Neuregelungen finden Sie unter nachstehenden Link.

Der beste Schutz gegen entsprechende Sanktionen ist natürlich, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Sollten Sie dennoch einen Bußgeldbescheid erhalten, ist meist eine anwaltliche Prüfung anzuraten. Hierzu berät Sie gern Rechtsanwalt Henning Rößler.
Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular für Schwerin oder Parchim.


Quelle: BMVI

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Weiterführende Links

Die StVO-Novelle: Die neuen Bußgelder
Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur