Rechtssprechung - 17. März 2020

Corona-Virus – Weltweite Reisewarnung und Reiserecht

Aufgrund zahlreicher Anfragen im Reiserecht zu geplanten Reisen und den Loslösungsmöglichkeiten von den geschlossenen Reiseverträgen möchten wir kurz informieren: rechtlich zu unterscheiden sind Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen und Einzelbuchungen.

Welche Loslösungsmöglichkeiten für Sie bestehen, ist stark von Ihrem Einzelfall und dem geplanten Reiseziel sowie den aktuellen Entwicklungen im jeweiligen Land abhängig.
Hierzu berät Sie gern Rechtsanwältin Nancy Peters (aus aktuellem Anlass bevorzugt telefonisch).

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen oder vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular für Schwerin oder Parchim.

Weitere Erstinformationen gibt das auswärtige Amt unter folgendem Link.

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