Video - 22. April 2020

Corona-Krise – RA Hagen Heiling über Lösungen für Verbraucher und Selbstständige zur Schuldenregulierung

Das wichtigste aus dem Video und weiterführende Informationen hier zusammengefasst

Insbesondere wegen der derzeitigen besonderen wirtschaftlichen Situation infolge der Corona-Beschränkungen wird es für viele Menschen aufgrund der Schließung von Unternehmen aber auch durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosigkeit finanziell besonders eng. Mieten, Strom- und Wasserkosten usw. können zwar derzeit gestundet werden, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Auch Corona-Darlehen müssen zurückgezahlt werden. Das kann schnell zu Überschuldungen mit weitreichenden Folgen führen. In solch einer Situation sind kompetentes und zügiges Handeln wichtig.

Zunächst empfiehlt es sich, ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einzurichten. Jeder Bürger in Deutschland darf über ein P-Konto verfügen.
Der geschützte Grundbetrag beträgt 1.179,99 EUR.
Bei weiteren Unterhaltspflichtigen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag z.B. wie folgt:

  • Unterhaltspflicht für 1 Person: 1.629,99 EUR
  • Unterhaltspflicht für 2 Personen: 1.869,99 EUR

Für die weiteren Pfändungsfreibeträge, finden Sie nachstehend die die aktuelle Pfändungstabelle zum Download.
Bei Erhöhung des Grundbetrages ist eine sog. P-Kontobescheinigung erforderlich, die wir ausstellen können.

Im weiteren sollte überprüft werden, ob Ansprüche auf soziale Leistungen bestehen.
Hier ist etwa an Wohngeld aber auch an Zuschüsse aufgrund der Corona-Krise zu denken.

Wenn das alles nicht ausreicht und die Schulden über den Kopf wachsen, ist dringend eine Schuldnerberatung zu empfehlen, für die wir darauf spezialisierte Schuldnerberatungsstellen in Schwerin und Parchim eingerichtet haben.
Die erste Beratung ist kostenfrei. Hier wird geprüft, ob eine Überschuldung vorliegt. Beratungen werden im Einzelgespräch per Video oder am Telefon durchgeführt.
Für den Fall, dass eine anderweitige Lösung nicht möglich ist, können bei Selbständigen Insolvenzanträge vorbereitet und bei Verbrauchern Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Ziel ist immer eine Restschuldbefreiung.

In Fällen von Verbraucherinsolvenzverfahren arbeiten wir eng mit der ADN Schuldner- und Insolvenzberatung gGmbH zusammen.


Rechtsanwalt Hagen Heiling wird Sie entsprechend Ihrer Situation beraten.
Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular für Schwerin oder Parchim.

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Lösungen zur Schuldenregulierung

  • P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten – mit Freibetrag gemäß Pfändungstabelle
  • Soziale Leistungen beantragen – bei der Wohnortgemeinde oder Stadt, z.B. Wohngeld
  • Zeitnah Schuldnerberatung aufsuchen – ggf. Insolvenzantrag stellen (Selbständige) oder Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten (Verbraucher)


Dokument zum Download

Aktuelle Pfändungstabelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz