Rechtssprechung - 10. Juli 2020

Corona-Krise – RA Jörg Borufka über weitere Lockerungen in MV zum 10.07.2020


Das Wichtigste aus dem Video hier zusammengefasst

Tagestourismus
mit Reisebussen möglich


Gastronomie

darf bis 2 Uhr des Folgetages öffnen (bislang 24 Uhr)

Öffentliche Veranstaltungen
erlaubt mit folgenden Einschränkungen:

  • bis zu 200 Personen im Innenbereich
  • bis 500 Personen im Außenbereich
  • Ausnahmegenehmigungen bis 400 bzw. 1.000 Personen möglich


Sportveranstaltungen

wieder mit Zuschauenden zu gelassen


Messen
können wieder genehmigt werden


Nachstehend finden Sie die neue Verordnung zum Download.
Darin sind vor allem branchenspezifische Anlagen enthalten, sodass jedes Unternehmen ganz einfach die für den eigenen Anwendungsfall geltenden Regelungen nachlesen kann.

Zurück

Dokument zum Download


Corona-Lockerungs-LVO MV

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern