Rechtssprechung - 10. Juli 2020
Corona-Krise – RA Jörg Borufka über weitere Lockerungen in MV zum 10.07.2020
Das Wichtigste aus dem Video hier zusammengefasst
Tagestourismus
mit Reisebussen möglich
Gastronomie
darf bis 2 Uhr des Folgetages öffnen (bislang 24 Uhr)
Öffentliche Veranstaltungen
erlaubt mit folgenden Einschränkungen:
- bis zu 200 Personen im Innenbereich
- bis 500 Personen im Außenbereich
- Ausnahmegenehmigungen bis 400 bzw. 1.000 Personen möglich
Sportveranstaltungen
wieder mit Zuschauenden zu gelassen
Messen
können wieder genehmigt werden
Nachstehend finden Sie die neue Verordnung zum Download.
Darin sind vor allem branchenspezifische Anlagen enthalten, sodass jedes Unternehmen ganz einfach die für den eigenen Anwendungsfall geltenden Regelungen nachlesen kann.
Dokument zum Download
Corona-Lockerungs-LVO MV
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern