Rechtssprechung - 18. März 2020

Corona-Krise - RA Jörg Borufka erläutert 5-Punkte-Plan für Unternehmen zur Liquidtätssicherung

Für Unternehmen, die durch die Betriebseinschränkungen infolge der Maßnahmen der Behörden zur Eindämmung des Corona-Virus in Schwierigkeiten geraten, können nachstehende 5 Punkte hilfreich sein, die RA Jörg Borufka im Video - so gut es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist - erläutert. 

Zusätzliche Hinweise:
Es ist offenbar vorgesehen, die für Kapitalgesellschaften geltende Insolvenzantragspflicht innerhalb von 3 Wochen durch die Änderung der Insolvenzordnung zu verlängern, wenn durch die Schutzmaßnahmen ein Insolvenzgrund eintreten sollte. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass alle anderen Möglichkeiten der Liquiditätssicherung ergriffen wurden, so dass die vorgenannten 5 Punkte auch wichtig sind, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden!

Sollte eine Betriebsausfallversicherung bestehen, sollte die Versicherung kontaktiert werden und eine nachweissichere Schadensmeldung veranlasst werden. Nicht alle solchen Versicherungen decken den „Corona-Fall“ ab – im Einzelfall muss man sich die Versicherungsbedingungen ansehen.

Im Bedarfsfall beraten wir Sie gern. Wir werten täglich alle neuen Informationen zu den staatlichen Hilfsprogrammen aus. Dennoch sind auch uns noch nicht alle Einzelheiten der gesetzlichen Neuregelung oder der gegenwärtigen Behördenpraxis bekannt oder überhaupt schon geklärt. Einiges bedarf noch der gesetzlichen Umsetzung.
Nur eines ist sicher: Gerade in schwierigen Zeiten stehen wir fest an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei dieser Krise nach Kräften!

Jörg Borufka
Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltssozietät WIGU

Zurück

Corona-Krise
5-Punkte-Plan für Unternehmen

  • Beantragung Kurzarbeit
    Antrag an Agentur für Arbeit
  • Stundung fälliger Steuern
    Antrag an das Finanzamt
  • Entschädigung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz
    Antrag an das LAGuS
  • Liquiditätsdarlehen
    Antrag an KfW über Hausbank
  • Stundungsvereinbarungen
    Verhandlungen mit Gläubigern